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von Bundesfamilienministerin Schwesig
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Das Wichtigste zuerst:

Familie

Wenn Sie eines der Kinder aus dem Hilfsprogramm der Bundesregierung aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare sind berechtigt, für ein Pflegekind zu sorgen. Ausschlaggebend ist Ihre Eignung, ein stabiles und geordnetes Umfeld zu schaffen, in dem das Kind sich frei entfalten kann.

Pass

Weder eine deutsche Staatsbürgerschaft, noch die Beherrschung der arabischen Sprache sind Grundvoraussetzungen für die Aufnahme eines syrischen Pflegekindes.

Adoption

Das erklärte Ziel ist die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie. Es handelt sich nicht um ein Adoptivkind. Das Pflegekind ist und bleibt leibliches Kind seiner Eltern. Sie müssen sich im Klaren darüber sein, dass Eltern wie Verwandte das Kind vorzeitig zurückfordern können und Sie sollten bereit sein, die Beziehung zwischen Ihrem Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie aufrechtzuerhalten. Die Richtlinien des Hilfsprogramms raten je nach Situation zu einem Telefongespräch wöchentlich. Die Telefontermine werden professionell begleitet.

Wohnung

Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen Sie genügend Wohnraum. Das bedeutet aber nicht, dass von Anfang an ein Zimmer zur Verfügung stehen muss, da die Kinder deutsche „Wohlstandsstandards“ zunächst nicht gewöhnt sind. Jüngere Kinder können sich ein Zimmer teilen.

Alter

Sie sollten bei Volljährigkeit des Kindes das 69. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Rechtliches

Ein gesicherter Aufenthalt der Pflegepersonen in Deutschland ist zwingend erforderlich. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis ist nicht ausreichend. Sie sollten zudem in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die Sie für das Pflegekind erhalten.

Hilfe

Sie müssen Ihre Probleme nicht alleine lösen. Nach der Aufnahme eines Kindes können Sie jederzeit fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Beraterinnen und Berater der Stiftung Zuflucht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Für einen Sprachkurs des Kindes in Ihrer unmittelbaren Nähe wird gesorgt.