Nach Angaben von UNICEF sind 5,5 Millionen syrische Kinder akut hilfsbedürftig. Im Rahmen des Bundeshilfsprogramms können vorübergehend 55.000 Kinder im Alter von bis zu 17 Jahren in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sofern ein finanzieller Förderer oder eine Pflegefamilie für sie gefunden wurde. Wir können nicht allen helfen. Aber gemeinsam helfen wir einem von einhundert Kindern.
Die Bundesregierung hat mit dem am 8. Mai 2014 im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf 18/1333 die gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme besonders gefährdeter Kinder aus Syrien für die Dauer des Konfliktes geschaffen. Als gefährdet gelten Kinder, deren Eltern schon einmal inhaftiert waren oder sind, Kinder aus Waisenhäusern und Knaben älteren Jahrgangs, die von Verhaftung bedroht sind, sowie bei erwiesener Armut oder Obdachlosigkeit der Familie.
Im Rahmen des Hilfsprogramms des Bundes können vorübergehend 55.000 Kinder im Alter von bis zu 17 Jahren in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sofern für sie ein finanzieller Förderer oder eine Pflegefamilie gefunden wurde. Die Aufnahme erfolgt gem. § 23 Abs. 2 u. 3 in Verbindung mit § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Trennung von Kindern und ihren Familien soll vorübergehenden Charakter tragen.
Die Vergabe von Pflegeplätzen erfolgt nach dem sog. Poolprinzip: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übernimmt zunächst die fürsorgerische und juristische Verantwortung für die Kinder. Das BMFSFJ kann als Treuhänderin der Generalbürgschaft für maximal 500 Kinder zeitgleich bürgen. Neue Bürgschaften werden ausgestellt, sobald ein durch das BMFSFJ garantiertes Kind von einem privaten Bürgen (oder Träger) übernommen wurde.
Da die private Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie lediglich ein Drittel der Unterbringung in Heimerziehung kostet, bevorzugt die Bundesregierung eine möglichst familienähnliche Unterbringung und hat das BMFSFJ mit der Lancierung der Kampagne „1 aus 100“ zur gezielten Werbung deutscher Pflegefamilien beauftragt.
Die Kampagne richtet sich vorrangig an belastbare Paare oder erziehungserfahrene Erwachsene, die über einen gemischten kulturellen Hintergrund verfügen. Pflegefamilien bzw. familienähnliche Pflegestellen, die im Umgang mit Fremdheitserfahrungen vertraut sind, werden gezielt geworben.
Den Pflegeeltern kommt die Aufgabe zu, ihren Gastkindern für einen begrenzten Zeitraum ein geschütztes Umfeld zu bieten, die psychologischen Belastungen auf ein Minimum zu beschränken und ein Maximum an Zuwendung zu geben, damit die Kinder bei Beendigung des Konfliktes gesund und wohlbehalten in ihre Heimatregion zurückkehren können. Es ist das Bestreben der Bundesregierung, Kleinkinder nur in dringenden Fällen von ihren Angehörigen zu trennen, d.h. nur dort, wo die Familie nicht als ganze emigrieren kann.
Bei dem von der Bundesregierung vorgegebenen Ziel, bis zu 55.000 Kinder in die befristete Vollzeitpflege zu geben, handelt es sich um eines der ambitioniertesten Projekte der jüngeren bundesdeutschen Geschichte. Die Bundesregierung erhofft sich, eine gewisse Signalfunktion auf andere Regierungen auszuüben, die Flüchtlingskrise nicht länger zu ignorieren. Ziel der Bundesregierung ist eine gesamteuropäische Aufnahmeaktion syrischer Flüchtlinge durch möglichst alle EU-Mitgliedstaaten, um zur Entspannung der Flüchtlingssituation insbesondere in den Anrainerstaaten beizutragen. Laut UNICEF sind in der Region mehr als 5,5 Millionen Kinder auf Hilfe angewiesen. Der Schutz und die Aufnahme syrischer Kinder ist ein zentrales Anliegen der deutschen Politik.
Die Kampagne „1 aus 100“ des BMFSFJ wird potenzielle Pflegeeltern ansprechen und umfassend über Chancen, Möglichkeiten und Anreize aufklären. Ein nationaler Appell von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erschien in ausgewählten überregionalen Tageszeitungen.
Um das Hilfsprogramm zeitnah umzusetzen, unterstützt das BMFSFJ die Länder und Kommunen zusätzlich dabei, ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Angebot für Jugendliche zu realisieren, die nicht in Pflegefamilien untergebracht werden können. Insgesamt gibt der Bund bis Ende 2015 deshalb fast 40 Millionen Euro aus, um zusätzliche Plätze in Kinder- und Jugendwohnheimen zu schaffen und deren Betrieb zu finanzieren.
Es gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei allen ausländischen Minderjährigen mit geduldetem Aufenthaltsrecht (gem. § 12 Abs. 2 u. 4 AufenthG). Der Aufenthaltsbereich des Pflegekindes ist auf den Wohnort der Pflegeeltern beschränkt. Das vorübergehende Verlassen des geduldeten Aufenthaltsbereichs zur Teilnahme an Städtereisen, Sportveranstaltungen oder Ausflügen muss beim jeweiligen Innenminister der Länder beantragt werden. Die Möglichkeit eines Antrages auf Asyl hat der Gesetzgeber im Gesetzesentwurf 18/1333 ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn Sie eines der Kinder aus dem Hilfsprogramm der Bundesregierung aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare sind berechtigt, für ein Pflegekind zu sorgen. Ausschlaggebend ist Ihre Eignung, ein stabiles und geordnetes Umfeld zu schaffen, in dem das Kind sich frei entfalten kann.
Weder eine deutsche Staatsbürgerschaft, noch die Beherrschung der arabischen Sprache sind Grundvoraussetzungen für die Aufnahme eines syrischen Pflegekindes.
Das erklärte Ziel ist die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie. Es handelt sich nicht um ein Adoptivkind. Das Pflegekind ist und bleibt leibliches Kind seiner Eltern. Sie müssen sich im Klaren darüber sein, dass Eltern wie Verwandte das Kind vorzeitig zurückfordern können und Sie sollten bereit sein, die Beziehung zwischen Ihrem Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie aufrechtzuerhalten. Die Richtlinien des Hilfsprogramms raten je nach Situation zu einem Telefongespräch wöchentlich. Die Telefontermine werden professionell begleitet.
Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen Sie genügend Wohnraum. Das bedeutet aber nicht, dass von Anfang an ein Zimmer zur Verfügung stehen muss, da die Kinder deutsche „Wohlstandsstandards“ zunächst nicht gewöhnt sind. Jüngere Kinder können sich ein Zimmer teilen.
Sie sollten bei Volljährigkeit des Kindes das 69. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Ein gesicherter Aufenthalt der Pflegepersonen in Deutschland ist zwingend erforderlich. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis ist nicht ausreichend. Sie sollten zudem in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die Sie für das Pflegekind erhalten.
Sie müssen Ihre Probleme nicht alleine lösen. Nach der Aufnahme eines Kindes können Sie jederzeit fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Beraterinnen und Berater der Stiftung Zuflucht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Für einen Sprachkurs des Kindes in Ihrer unmittelbaren Nähe wird gesorgt.
Hier können Sie verbindlich ein befristetes Pflegeverhältnis beantragen. Das Bewerberformular finden Sie unten zum Download. Sie haben die Möglichkeit, den Zeitraum der Vollzeitpflege auf zwei Jahre zu befristen oder die Unterkunft des Kindes bis zum Konfliktende zu garantieren.
Während des Überprüfungsprozesses finden mehrere Gespräche, darunter auch eines bei Ihnen zu Hause statt. In den Gesprächen müssen Sie Aufgaben erledigen und sich Gedanken zu einzelnen Themen und Fragestellungen machen. Dabei können auch Fragen zu Ihrer Auffassung von Kindererziehung und zu Ihren Ansichten über die arabische Welt eine Rolle spielen.
Aus dem Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen ergeben sich keine Ansprüche auf ein Pflegekind. Die Entscheidung über das Zustandekommen eines Pflegevertrages obliegt dem BMFSFJ. Das BMFSFJ prüft die Eignung von Bewerbern und behält sich die Ablehnung von Anträgen ohne Angabe von Gründen vor.
Bitte beachten Sie: bei Zustandekommen des Pflegevertrages werden Sie zum Vormund des Pflegekindes bestellt. Es können nur Einzelvormundschaften übertragen werden.
Bewerberbogen als Download
Flyer Pflegeeltern gesucht! (Deutsch, 370 Kb, pdf-Format)
Informationsblatt Anforderungen zur Teilnahme für Pflegefamilien (Deutsch, 57 Kb, pdf-Format)
Antragsformular für ein befristetes Pflegeverhältnis (Deutsch, 102 Kb, pdf-Format)
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Pauschale Vergütung für den Lebensunterhalt des Kindes von 1.000 Euro im Monat (§ 33 SGB VIII)*
Anspruch auf Kindergeld (wird u.U. nicht anteilig auf das Pflegegeld angerechnet**)
Anspruch auf Lohnkostenzuschüsse
Steuerliche Abgeltung des Pflegeverhältnisses***
Viele weitere Vergünstigungen und besondere Konditionen****
* Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes erhalten Sie für Aufwendungen, die Ihr Pflegekind direkt betreffen, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf 18/786 richtet sie sich nicht nach dem Alter des Kindes.
**Ist das Pflegekind das älteste Kind in der Pflegefamilie (unabhängig davon, ob leibliche Kinder, andere Pflege- oder Adoptivkinder in der Familie leben), so wird ein Betrag in Höhe der Hälfte des Kindergeldes, das für ein erstes Kind gezahlt wird, vom Pflegegeld abgezogen. Ist das Pflegekind nicht das älteste Kind in der Pflegefamilie, so wird ein Betrag in Höhe eines Viertels des Kindergeldes, das für ein erstes Kind gezahlt wird, vom Pflegegeld abgezogen.
*** Wenn das Pflegekind bei Ihnen lebt, können Sie es auf der Steuerkarte berücksichtigen. Dies muss jährlich bis zum 30.11. des laufenden Jahres beim Finanzamt eingetragen werden.
****Auf Antrag werden Ihnen die Beiträge zu einer Unfallversicherung und die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet. Als Pflegeeltern haben Sie zudem Anspruch auf Elternzeit. Diese kann ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Pflegekindes bis zu einer Dauer von drei Jahren in Anspruch genommen werden, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Pflegekindes. Erziehungsgeld bzw. Elterngeld (Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) ist von der Regelung ausgenommen. Bei befristeter Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf erhöht sich die Abgeltung der Erziehungsleistung. Zusätzlich erhalten Pflegeeltern auf Antrag weitere Leistungen für sonstige persönliche Ausstattungen und Schulfahrten, sowie den Reisekostenzuschuss und die Weihnachtsbeihilfe erstattet. Darüber hinaus können Pflegeeltern einen Antrag auf weitere Beihilfen, etwa für Erstausstattung, Bekleidung, Mobiliar, Einschulung, Taufe und Konfirmation stellen.
Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Rückführung der Kinder in ihr Heimatland. Die Trennung von Kindern und ihren Familien soll vorübergehenden Charakter tragen. Nach Beschlusslage der Innenministerkonferenz der Länder verbleiben die Kinder, die im Programm zugelassen wurden, in Deutschland, bis die Gefährdungslage im Herkunftsland beseitigt ist bzw. die Volljährigkeit erreicht oder eine Ausbildung abgeschlossen wurde. Letztere (aufschiebende) Bedingung erstreckt sich nicht auf reguläre Arbeitsverhältnisse. Von „Einwanderern“ kann aufgrund der Beschlusslage keine Rede sein.
Die Innenminister der Länder entscheiden letztinstanzlich über Dauer der Unterbringung, sowie über Besuchs- und Hilfsregelungen für die Herkunftsfamilien. Bei den im Hilfsprogramm aufgenommenen Kindern handelt es sich nicht um Adoptivkinder. Die Kinder sind und bleiben leibliche Kinder ihrer Eltern. Die sorgeberechtigten Eltern können die Herausgabe des Pflegekindes jederzeit verlangen. Dem Auswärtigen Amt obliegt die Prüfung, ob das Herausgabeverlangen mit dem Wohl des Kindes zu vereinbaren ist.
Die Pflegeeltern sollen nach Möglichkeit eine Bürgschaft für die Remigration von 1.000 Euro übernehmen. Wo dies nicht möglich ist, übernimmt der Bund die finanziellen Kosten, die mit der Wiederausreise der Kinder entstehen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Kinder genießen in allen Kulturen der Welt einen besonderen Status. Sie sichern die Zukunft. Sie sind ihre schwächsten Mitglieder und verdienen besonderen Schutz. Es gibt einen Ort in dieser Welt, an dem wird Kindern tagtäglich ihre Kindheit gestohlen.
In den belagerten Gebieten Syriens stehen Hunderttausende Menschen unvorstellbare Todesängste aus. Gesundheitssystem und Wirtschaft sind kollabiert. Die Menschen benötigen dringend sauberes Wasser, Nahrungsmittel und psychologische Betreuung. An Schulunterricht ist in vielen Teilen des Landes nicht zu denken. Die Menschen werden systematisch ausgehungert und aus der Luft mit Bomben attackiert. Alle zwei Stunden wird ein Kind mutwillig getötet. Mehr als 12.000 Kinder wurden bereits auf bestialische Art ermordet. Sollen wir als Gesellschaft diesen Verbrechen tatenlos zusehen?
Angesichts der Krise kann und muss die syrische Zivilbevölkerung davon ausgehen können, dass die Weltgemeinschaft mit allen verfügbaren Mitteln zu Hilfe eilt. Für mich persönlich war der 11. März 2014 der Tag, an dem mich der Weckruf ereilte. An diesem Tag erschien der UNICEF-Bericht „Unter Belagerung: Die verheerenden Auswirkungen von drei Jahren Konflikt in Syrien auf die Kinder“. Die darin geschilderten Verbrechen waren es, die mich in meiner Rolle als neues Mitglied der Bundesregierung besonders betroffen machten. Dem unermüdlichen Einsatz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass die Bundesregierung sich mit dem syrischen Drama nicht länger abfinden wird, sondern den Schutz von Kinderrechten international durchsetzt.
Bereits eine Woche nach Veröffentlichung des Berichts verständigte sich die 199. Sitzung der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) am 24. März 2014 in Bonn darauf, ein Kontingent für die Aufnahme syrischer Kinder zu beschliessen. Das verdienstvolle Engagement von Michael Neumann, Boris Pistorius und Ralf Jäger machte den Weg für die unbürokratische Einreise schutzbedürftiger Kinder frei. Keine zwei Wochen später passierte der entsprechende Gesetzesentwurf den Bundestag. Im Außenministerium wurde ein Krisenstab eingerichtet, der mit Vertretern der Assad-Regierung verhandelte. Manchmal muss man dem Teufel die Hand reichen, um das Leben anderer zu retten. Am Ende stand die pauschale Duldung von Transporten schutzbedürftiger Kinder unter strengen Auflagen. Unter besonders gefährdeten Kindern versteht die Bundesregierung Minderjährige, deren Eltern als Oppositionelle, politisch Verfolgte bzw. Dissidenten inhaftiert sind oder waren, sowie Waisenkinder ohne Eltern und insbesondere auch Knaben älteren Jahrgangs, denen mit der Volljährigkeit Verhaftung drohen könnte.
Mit der Teilhabe an der Gesellschaft geht die Verpflichtung einher, denjenigen zu helfen, die nicht so viel Glück haben. Im Namen der Bundesregierung – als Ministerin, Mutter und Mensch – bitte ich Sie um Ihre Mithilfe. Schenken Sie Zuversicht und vorübergehend ein neues Zuhause. Die schutzbedürftigen Kinder Syriens gehen uns alle an. Unsere Untätigkeit hat erst den Weg zu der Gewaltspirale geebnet, unter der die Bevölkerung heute leidet. Wir gehören alle zu derselben Familie namens Menschheit. Machen wir sie zu einer großen Pflegefamilie.
55.000 Kinder – 1 Kinderschicksal aus 100, die unter dem Konflikt in Syrien leiden – reisen unbegleitet in ein ihnen völlig unbekanntes Land. Sie sind durch dreieinhalb Tausend Kilometer und durch einen schrecklichen Krieg von ihren Familien getrennt. Manche von ihnen wurden bedroht, versteckt, verfolgt, verletzt oder gefoltert. Diese Erfahrungen werden bleiben, genau wie die Sorge, ob Eltern und Geschwister überleben.
Als Pflegefamilien kommt Ihnen die Rolle zu, den Kindern die Brücke in eine glücklichere Zukunft zu bauen. Eine Familie bietet einen überschaubaren Alltagsrahmen: vertraute Personen, strukturierte Tagesabläufe, gemeinsame Mahlzeiten, Trost bei Kummer, kindgerechte Freizeitgestaltung und beruhigendes Zubettbringen. Teilen Sie ein Stück Lebensfreude. Eine Kissenschlacht am Sonntagmorgen kann glücklich machen. Geben Sie den Kindern das Gefühl, dass sie es wert sind, gepflegt zu werden. Das Wichtigste für die Gastkinder aber ist das Vertrauen in die Sicherheit ihrer Umgebung, insbesondere das Bewusstsein, dass sie jederzeit Schutz und Zuflucht suchen können.
Junge Menschen benötigen besondere Rahmenbedingungen, um gesund und glücklich aufzuwachsen. Dazu gehört auch der Schutz vor Gefährdungen für ihr geistiges, seelisches und körperliches Wohl. Der Bundesgerichtshof hat für die Kindswohlgefährdung drei Kriterien formuliert: Die Gefährdung für das Kind muss gegenwärtig gegeben sein. Die (künftige) Schädigung des Kindes muss erheblich sein. Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen.
Alle drei Kriterien sind im Syrienkonflikt erfüllt. Die Mütter und Väter Syriens verdienen unsere Bewunderung dafür, wie mutig sie sind, sich von ihren Kindern zu trennen. Es sind nicht die Frauen die besseren Mütter, die ihre Kinder nicht von sich lassen, weil sie glauben, allein nicht weiterleben zu können, sondern die Frauen, die ihren Schmerz unterdrücken zum Wohle und Nutzen ihres Kindes. Wir sollten ihnen garantieren, dass sie ihre Kinder nicht ins Ungewisse schicken, sondern in den sicheren Hafen der europäischen Union. Wir sind uns bewusst, dass wir ihre Eltern nicht ersetzen können, aber wir tun unser Bestes, dass sie sich wohlfühlen, um gesund und munter in die Arme ihrer Eltern zurückzukehren.
Wir können nicht allen Kindern helfen. Aber wir können eines aus einhundert vorübergehend bei uns aufnehmen. Denken Sie daran: mit dieser Initiative erreichen wir Kinder, die sich über jeden Funken Hoffnung, Menschlichkeit und Perspektive freuen.
Vor einigen Wochen lernte ich Kurt Gutmann kennen. Kurt Gutmanns Leben wurde durch einen Kindertransport im Juni 1939 gerettet. Nach mehreren Stationen kam er zu einem schottischen Bäcker, der ihn freudig aufnahm und von dem er all die Freundlichkeit erhielt, der er als kleiner Junge so dringend bedurfte. Wir haben die menschliche Pflicht, den Platz dieses Bäckers auszufüllen. Jedes Kind braucht einen Menschen, der es sehr liebt, der ihm Kuchen kaufen und Freude bereiten kann. Die Kinder werden es uns tausendfach zurückgeben.
Ihre
Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Zentrum für Politische Schönheit holt eine der größten humanitären Katastrophe zurück ins öffentliche Bewusstsein. Das ZPS entwickelte stellvertretend für die Bundesregierung ein plakatives, aber sinnvolles Hilfsprogramm für die Menschen in Syrien. Angelehnt an die Kindertransporte des Jahre 1938/39, die 10.000 deutschen Kindern die sichere Ausreise ermöglichte, sollen 55.000 syrische Kinder in die sichere Bundesrepublik einreisen und temporär in deutsche Pflegefamilien untergebracht werden.
Die Webseite geht ans Netz. Am Folgetage ist die Kindertransporthilfe des Bundes auf der Titelseite der taz: „Danke, Deutschland!". Deutschlandweit überschlagen sich die Medien. Auf der Seite sucht das Bundesfamilienministerium interessierte Pflegefamilien für 55.000 syrische Kinder. Antragsformulare, Aufwandsentschädigungen und gesetzliche Grundlagen – an alles wird gedacht. Telefonisch können sich Interessierte rund um die Uhr beraten lassen.
Nur das Bekenntnis von Familienministerin Manuela Schwesig steht aus. Das Familienministerium lässt sich bis Mitte der Woche Zeit, um mitzuteilen, dass man mit einer Rettungsaktion für syrische Kinder nichts zu tun habe und auch in Zukunft nicht plane, Kinder außer Lebensgefahr zu bringen. Bundesweit sind engagierte Bürger in Aufruhr: rund 800 Familien erklären sich innerhalb von nur sieben Tage bereit, syrische Kinder bei sich aufzunehmen.
Die besten Artikel zum Start: Die Zeit, Spiegel Online, Süddeutsche Zeitung
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„Es ist eine kleine Sensation: Nur 4 Tage, nachdem die Webseite der Kindertransporthilfe des Bundes gelauncht wurde, wird das Zentrum für Politische Schönheit im Bundeskanzleramt empfangen. Bekannt war der Termin schon die ganze Woche über. Das ZPS hatte ihn im Rahmen ihrer Aktion einfach festgelegt. Am Donnerstag aber bestätigte Regierungssprecher Steffen Seibert den offiziellen Termin.“
taz
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"Wen kümmert noch, was in Syrien geschieht? [...] Das Zentrum für Politische Schönheit ist ein Medium der neuen Art: Sie schaffen sich die Nachrichten, die sie gern hätten, gleich selbst.“
Spiegel Online
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[column lg="4" md="12" sm="12" xs="12" ]
„Eine großartige Aktion!“
ZDF aspekte
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Presse Montag
Spiegel Online Danke, Manuela Schwesig!
Süddeutsche Zeitung Fingierte Hilfsaktion
Zeit Online Pseudo-Hilfsaktion bringt Schwesig in Bedrängnis
taz Ihr Kinderlein, kommet!, Wer kann dazu schon Nein sagen (Leitartikel), Darf man helfen? (Kommentar)
Tagesspiegel Zentrum für politische Schönheit kämpft für syrische Flüchtlinge
BUNTE Flüchtlings-Fake blamiert Familienministerin
Huffington Post Deutschland soll endlich syrischen Flüchtlingskindern helfen
Stern TV Wie Deutschland Kindern aus Syrien helfen könnte
Deutsche Welle Ärger über Kunstaktion für Syrien
Frankfurter Rundschau Fingierte Hilfsaktion für syrische Kinder
The European Danke Deutschland!
telepolis 55.000 syrische Kinder nach Deutschland
Handelsblatt Kunstaktivisten bringen Ministerin Schwesig in Bredouille
diesseits Bund stellt Soforthilfeprogramm für syrische Kinder vor
FAS Schöner Protest
Berliner Zeitung Gefälschter Hilfsappell für syrische Kinder
taz Agenda Aufmerksamkeit
Neues Deutschland Kinderleichte Syrienhilfe
WOZ Fiktive und reale Hilfe
Kölner Stadtanzeiger Der gefälschte Hilfeschrei
Deutschlandfunk Kommentar
MDR Debatte um Kunstaktion für syrische Kinder
SWR2 Eine Frage der Menschlichkeit
WirtschaftsWoche Kunstaktivisten bringen Ministerin Schwesig in Bredouille
rbb Keine Hilfe, sondern Kunst: Die „Kindertransporthilfe des Bundes“
DLR Kultur Debatte: Sollten wir mehr Flüchtlinge aufnehmen?
WDR5 Mit Kunst die Politik bewegen
Bayrischer Rundfunk Aktivisten rekrutieren Pflegeeltern
DLR Kultur Ortszeit
Flux FM Manuela Schwesig tut Unglaubliches
Hessischer Rundfunk Danke, Manuela Schwesig
SR 2 Kultur „Kindertransporthilfe des Bundes“
Dankbare Bürger versammeln sich vor dem Familienministerium, um Blumen, Kuscheltiere und Dankeskarten niederzulegen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wird für ihren heroischen Rettungsakt – 55.000 Flüchtlingskinder aus Syrien zu retten – von der gesamten deutschen Bevölkerung gefeiert. Einziger Schönheitsfleck: die Ministerin weiß davon genauso wenig wie von der apokalyptischen Situation für die syrische Bevölkerung.
ZDF
Presse Mittwoch
Am Bahnhof Friedrichstraße steht seit Jahren ein Denkmal der Kindertransporte von 1938. Da tagtäglich Hunderttausende Menschen achtlos an dem Werk vorbeigehen, schlagen wir als Bundesfamilien-ministerium mit einem Infocenter vor dem Denkmal auf und informieren die Bevölkerung über die Chancen der aktuellen Kindertransporte.
Tausende Menschen nehmen unsere Flyer mit, die in nicht allzu ferner Zukunft im Museum ausgestellt werden dürften.
rbb Abendschau:
Für die Hauptstadtpresse ist es die Sensation des Jahres: uns gelingt es, innerhalb von 48 Stunden ins Kanzleramt vorzudringen. Gemeinsam mit Inge Lammel und Kurt Gutmann, zwei Überlebenden des Holocaust, die kurz vor Kriegsausbruch mit zwei Kindertransporten nach Großbritannien gerettet wurden, werden wir empfangen.
In dem Gespräch geht es um die Frage, weshalb nicht Eltern mit ihren Kindern einreisen dürfen. Das Kanzleramt, die Hochburg der deutschen Flüchtlingsabwehr, zeigt sich trotz des enormen medialen Drucks uneinsichtig. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass Deutschland im Vergleich zur Untätigkeit der europäischen Nachbarländer noch gut dasteht. Den Glauben an die Humanität halten aber derzeit Staaten wie die Türkei, Jordanien und Libanon aufrecht, die Millionen syrischer Flüchtlinge retten. Das reiche Europa hat bislang gerade einmal 0,5 Prozent aller syrischen Flüchtlinge aufgenommen (Deutschland: 0,1 Prozent).
Lektüre Das Kanzleramtsgespräch im Wortlaut
Presse Freitag
Am Bahnhof Friedrichstraße errichten wir in Sichtweite zum Kindertransportdenkmal ein Mahnmal gegen die Lebensgefahren und Todesängste der syrischen Kinder. Zehntausende Menschen werden zum ersten Mal mit dem Zivilisationsbruch konfrontiert, der in Syrien gerade stattfindet: dichtbesiedelte Städte werden willkürlich aus der Luft bombardiert.
Das Mahnmal ist rund um die Uhr in Betrieb: Menschen können sich auch nachts informieren. Nebenan verarzten Syrerinnen und Syrer die geschockte deutsche Bevölkerung in einem Erste-Hilfe-Zelt.
Zeitungen Berliner Zeitung, Monopol-Magazin, Deutschlandfunk
Presse 2. Woche
Thomas de Maizière, Bundesinnenminister
Eines Tages kamen Männer in unser Dorf und haben alle Kinder verhaftet. Sie führten mich in meine alte Schule - ein Folterzenter. Nach zwei Tagen wurde ich gefoltert und verhört. Sie wollten eine Art Geständnis von mir haben. Aber ich hatte nichts getan! Zehn Tage wurde ich festgehalten. Ich bin sehr froh, dass in eine sichere deutsche Familie kommen kann. Gesegnet sei Frau Schwesig!
In meinem Dorf gab es eine Demonstration, bei der Kinder dabei waren. Deshalb sind sie eines Tages in die Schule gekommen und haben willkürlich 50 Kinder mitgenommen und gefoltert. Sie haben die Fingernägel von einem sechsjährigen Kind rausgerissen! Ein andermal haben sie ein Versteck mit vielen Kindern gefunden und sie alle umgebracht! Die Welt muss wissen, was hier geschieht. Deswegen möchte ich so schnell wie möglich Deutsch lernen und meine Geschichte erzählen. Ich danke Frau Schwesig für diese Chance! Foto: Hosam Katan (Aleppo)
Ich spiele nicht mehr. Ich bin erwachsen. Früher habe ich viel gespielt. Fußball und so. Ich war glücklich. Dann fing die Gewalt an. Zuerst waren es Panzer, dann Flugangriffe und Raketen. Das Dorf, aus dem ich komme, existiert nicht mehr. Wenn wir bombardiert wurden, haben wir uns versteckt. Verstecken ist besser als sterben. Hier im Flüchtlingscamp ist es besser: wir werden nicht beschossen oder bombardiert. Aber ich möchte, dass der Krieg aufhört und ich wieder mit Wasser spielen kann. Kann ich in Deutschland spielen? Gibt es da viel Wasser?
Unser Haus war sehr groß. Dann begann die Bombardierung. Wir mussten im Freien übernachten. Irgendwann mussten wir fliehen. Das Haus meiner Cousine wurde bombardiert. Jetzt ist sie tot. Ich möchte nicht mehr im Bürgerkrieg leben. Ich möchte mein normales Leben zurück. Ich möchte nicht mehr auf der Flucht sein. Bitte.
In meinem Dorf gab es eine Demonstration, bei der Kinder dabei waren. Deshalb sind sie eines Tages in die Schule gekommen und haben willkürlich 50 Kinder mitgenommen und gefoltert. Sie haben die Fingernägel von einem sechsjährigen Kind rausgerissen! Ein andermal haben sie ein Versteck mit vielen Kindern gefunden und sie alle umgebracht! Die Welt muss wissen, was hier geschieht. Deswegen möchte ich so schnell wie möglich Deutsch lernen und meine Geschichte erzählen. Ich danke Frau Schwesig für diese Chance!
Wir mussten lange hungern. Unser Dorf wurde belagert und bombardiert. Es war unmöglich, Essen zu kaufen. Märkte und Läden wurden alle zerstört. Einmal kamen Männer in unser Haus und haben alle unsere Essensreserven auf den Boden geschmissen und zertrampelt. Da hatten wir gar nichts mehr zu essen und mussten fliehen. Mein Vater sagt, ich sei traumatisiert, weil ich oft weine und angefangen habe, schlafzuwandeln. In Deutschland möchte ich mit einem Doktor über meine Albträume reden.
Ich wurde verhaftet und 22 Tage lang eingesperrt. In meiner Gruppenzelle waren Kinder und bereits tot geprügelte Leichen. Sie benutzten Elektroschocks als Foltermethode. Hier im Lager bin ich mit meinen Zwillingsbruder. Er wurde schwer verbrannt bei einem Angriff auf unser Haus. Unser älterer Bruder wurde erschossen. Mein Vater ist tot. Nur meine Mutter ist noch da. Aber sie leidet an einer Herzkrankheit und kann sich nicht um uns kümmern. Mein Bruder und ich möchten wieder in die Schule gehen und in Frieden lernen. Wir wollen unsere Mutter unterstützen. Wer nimmt uns auf?
Früher ging ich in die Schule und habe gelernt. Eines Tages wurden alle Männer über 15 in meinem Dorf verhaftet. Auf meine Schule sind 12 Bomben gefallen. Wenn ich in Deutschland in die Schule gehen darf, werde ich so schnell wie möglich Ingenieur. Dann kann ich meine Heimat wieder aufbauen. Bitte halten Sie mich auch nicht in Deutschland fest. Ich werde auf jeden Fall in meine Heimat zurückkehren. Das habe ich meinen Verwandten versprochen.
Ich bin Fatima. Gemeinsam mit meinen Eltern musste ich fliehen und lebe jetzt mit ihnen zusammen in einem Zimmer in Marfraq. Das ist in Jordanien. Früher ging ich zur Schule und habe gerne Bücher gelesen. Jetzt kann ich leider keine Schule besuchen. Aber meine Eltern sagen, dass es in Deutschland viele freie Plätze in den Klassenzimmern gibt. Sie sind der deutschen Präsidentin sehr froh, dass ich die nächsten Monate in Sicherheit sein werde und wieder lernen darf. Der Abschied wird mir nicht leicht fallen. Ich habe gehört, dass ich meine Retterin, Frau Schwesig, vielleicht persönlich treffen kann. Das wäre toll. Sie ist hier eine Heldin.
Wir sind für Sie da! Innerhalb des Soforthilfeprogrammes des Bundes sind unterschiedliche Pressesprecher für Werbung der Pflegefamilien, Reiseregelungen und Einreisegenehmigungen verantwortlich. Erreichbarkeit nach Dienst und am Wochenende.
Simone Kantala ist Leiterin der Presse- und Informationsarbeit, angesiedelt im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Telefon: 030 67 925-773
Telefax: 030 20 655-1111
pressestelle[at]kindertransporthilfe-des-bundes.de
Aufgaben
Zaina Lindner ist Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit für den arabischen Raum, angesiedelt im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Telefon: 030 67 925-773
Telefax: 030 20 655-1111
pressestelle[at]kindertransporthilfe-des-bundes.de
Aufgaben
Volkmar Gruber ist Leiter der Abteilung 2 (Familie) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und zuständig für die Koordination von Pflegefamilien und Pflegekindern.
Telefon: 030 67 928-633
Telefax: 030 67 928-633
pressestelle[at]kindertransporthilfe-des-bundes.de
Aufgaben
Isabella von Ohoven ist Sprecherin der Bundesinitiative und angesiedelt bei der deutschen Wollheim-Stiftung.
Telefon: 030 648 31 712
info[at]deutsche-wollheim.de
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