Auch Bundestag stimmt Hilfsprogramm in 33. Plenarsitzung zu
Das Gesetz zur Aufnahme syrischer Kinder und Jugendlicher (18/1333) hat heute in der 33. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages – nach Vorbereitung durch die Beschlussfassung der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) und die Aufnahmeanordnung des BMI die allerletzte Hürde genommen. Damit hat der Gesetzgeber die notwendigen Rechtsgrundlagen für das Soforthilfsprogramm geschaffen. Die Debatte in der Mediathek des Deutschen Bundestags ansehen: http://dbtg.tv/fvid/3390758. Die Aufnahme erfolgt wie angekündigt nach Aufenthaltsgesetz § 23 u. 24.